
STEUERN & GEBÜHREN
Leben & Wohnen
STEUERN & GEBÜHREN
Im Überblick
In diesem Bereich finden Sie eine Darstellung der wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Gemeinde Harschbach, um Sie auf einen Blick zu informieren.
Grund & Gewerbesteuer
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt
Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) | 345 v.H. |
Grundsteuer B (Grundstücke) | 465 v.H. |
Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund | 42,00 € (jährl.) |
für den zweiten Hund | 84,00 € (jährl.) |
für jeden weiteren Hund | 120,00 € (jährl.) |
Die Hundesteuer für das Halten von gefährlich eingestuften Hunden wird mit dem Faktor 10 berechnet und beträgt
für den ersten gefährlichen Hund | 420,00 € (jährl.) |
für den zweiten gefährlichen Hund | 840,00 € (jährl.) |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1200,00 € (jährl.) |